Beiträge von Bummi

    Also...der Gutachter meiner KK meinte, dass eine Richtlinie kein Gesetz wäre, an das sich die eine KK halten müsse!

    Da die Strumpfversorgung bei regelmäßigem Tragen 6 Monate halte, würden ja 2 Versorgungen (im Wechsel getragen) im Jahr ausreichen. Eine Wechselversorgung aus hygienischen Gründen gibt es nicht!!!

    Hallo Dieter!


    Es freut mich sehr, dass es Dir so gut in der Földiklinik gefällt.

    Man sagt ja nicht umsonst: Einmal Földi, IMMER Földi!!! ;)

    Wünsche Dir noch eine schöne und vor allem eine erfolgreiche Zeit.


    Viele Grüße von

    Bummi

    Laut des neuen Sachbearbeiters bei meiner Krankenkasse, ist eine Leitlinie kein Gesetz.

    Die Krankenkasse kann...MUSS sich aber folglich nicht daran halten.

    Eine Versorgung aus hygienischen Gründen gibt es nicht, meint er! Nur bei Maßänderung!

    Und deshalb gibt es nur eine Versorgung pro Halbjahr, basta!

    Also, ich habe mir vor kurzem eins gekauft. Es ist zwar nicht günstig, aber man kann die Gummiringe auf das jeweilige Körpergewicht abstimmen, das hat mich überzeugt etwas mehr Geld zu investieren.
    Das ist ein medizinisches Trainingsgerät...überhaupt nicht zu vergleichen mit einem herkömmlichen Trampolin.
    Man kann auf dem Trampolin sanft schwingen und so den Lymphfluss anregen.
    Da die Bewegungen sanft federnd sind, werden die Gelenke dabei geschont, was bei meinen Rücken- und Knieproblemen sehr wichtig ist! :thumbup:


    Kurz vor der Reha zur Entstauung in der Földiklinik, verschrieb mir der Orthopäde Wassergymnastik bei der Rheumaliga bei uns im Thermalbad. Allerdings stellte ich nach der Reha fest, dass mir das warme Wasser nicht mehr gut bekommt und meine Beine anfangen zu kribbeln.
    Deshalb bin ich nun nutzerin. :thumbup:


    Aquajogging im kühlen Hallenbadwasser ist aber auch total angenehm und gelenkschonend!!!

    Wenn es nicht besser wird, könntest Du Dir an den Kniekehlen evtl. Stoff einnähen lassen. Dann reibt die Naht anscheinend nicht so.


    Das habe ich, nach Empfehlung in der Selbsthilfegruppe, bei meiner neuen Versorgung umsetzen lassen, welche ich hoffentlich bald erhalte.


    Leider war ich bis jetzt schon 4x im Sanitätshaus, weil etwas nicht passte, bzw. vergessen wurde zu bestellen. :/

    Hallo Kapi!


    Nachdem meine Krankenkasse den Antrag auf Langfristverordnung der Lymphdrainage abgelehnt hat, habe ich einen Widerspruch geschrieben, sonst hätte ich nach diesem Rezept auch eine 12-wöchige Pause machen müssen.


    Zur Begründung des Widerspruchs führte ich z.B. an:


    Lymphödeme ab Stadium II als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet
    Lymphödeme ab Stadium II gelten künftig als Diagnosen, bei denen von vornherein von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen entfällt. Bislang ist dies nur für Patientinnen und Patienten mit Lymphödemen des Stadiums III (Elephantiasis) vorgesehen. Am 16. März 2017 beschloss der
    G-BA eine entsprechende Ergänzung der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie. Mit der Diagnose-Codierung des ICD-10-GM 2017 war es dem G-BA erstmals möglich, eine differenzierte und stadienbezogene Abbildung des Lymphödems vorzunehmen.
    Der Beschluss liegt dem BMG zur Prüfung vor und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
    Pressemitteilung vom 16. März 2017: Lymphödeme ab Stadium II als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet
    Beschluss vom 16. März 2017: Heilmittel-Richtlinie - Anpassung der ICD-Klassifikation und Delegation an den Unterausschuss Veranlasste Leistungen


    Heute bekam ich einen Anruf der Krankenkasse (Abteilungsleiter Heilmittel), dass der Antrag nun doch genehmigt wird und ich den Widerspruch zurücknehmen soll, da eh in Kürze die Änderung in Kraft treten dürfte.


    Allerdings hat er sich kürzlich bei verschiedenen Gelegenheiten (Lymphnetzwerk, Gespräche mit Fachärzten) selbst über das Lymphödem und Lymphdrainage informiert und versteht nun die Notwendigkeit! :thumbup:


    Vielleicht hilft Dir das ja weiter und Du kannst dies eventuell bei Deinem Phlebologen bzw. der Krankenkasse anbringen!

    Das sind Radlerhosen aus Feinstrumpfmaterial. Wenn man die über die Strumpfversorgung zieht, raschelt es nicht mehr so doll! Sind zum Tragen unter Kleidern gedacht! :thumbup:


    Mal in der Strumpfabteilung (Kaufhof, Karstadt o.ä.) nachfragen.

    Stimmt schon, wenn das Ödem hauptsächlich an den Oberschenkelinnenseiten ist, reibt die Versorgung...ist ganz schön laut...das habe ich auch schon festgestellt!


    Aber deshalb werde ich trotzdem Kleider tragen! :thumbup:


    Wahrscheinlich hört man es gar nicht so laut, wie man es selbst empfindet!


    Es gibt aber kurze Feinstrumpfhöschen, die könnten da Abhilfe schaffen! :thumbup:

    Liebe Happy-Lipo!


    Es ist kaum zu fassen, was Dir da gerade widerfährt! :cursing:


    Wenn Du die Diagnose Liplymphödem von einem Facharzt hast, wie kann da der MDK (wahrscheinlich ohne Begutachtung) bzw. die KK die Erkrankung absprechen? Vor allem, wenn sie die vergangenen Jahre die Flachstrickversorgung anstandslos genehmigt hat? Konnten sie Dir das erklären?


    Bitte nicht aufgeben...weiter kämpfen!!! :thumbup:

    Das habe ich bei meiner Wechselversorgung auch versucht...das nennt sich Kniekomfortzone!
    Die muss aber ganz genau in der Höhe passen, was bei mir trotz mehrmaliger Versuche nicht gelang. Letztendlich habe ich sie dann lieber wieder "ohne" genommen, da sie am Schienbein nichts nützt! :thumbdown:

    Und...ich kann aus eigener Erfahrung sagen...die psychologische Betreuung in der Földiklinik ist toll! Habe mich dort sehr gut aufgehoben gefühlt!


    :thumbup:


    Nur Mut, das wird bestimmt im zweiten Anlauf klappen!

    Laut meiner Hausärztin und der Földiklinik sind die Diagnosen:
    Lipödem Stadium 2, Lymphödem Stadium 2 (LY 2a)


    Bin am Samstag (nach Bauch-OP am Mittwoch) aus dem Krankenhaus entlassen worden. Bin noch nicht wirklich fit.


    Wie lange habe ich denn Zeit für den Widerspruch? Was sollte darin angeführt werden?
    Der Brief enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung. Meines Wissens nach, habe ich dann doch keine Frist für den Widerspruch, oder?


    Alles so ?( verzwickt !!!

    Der Antrag auf Langfristverordnung wurde abgelehnt, da sich meine Erkrankung nicht auf der Indikationsliste befände...und die Schwere und Dauerhaftigkeit der vorliegenden Schädigungen keine vergleichbaren Merkmale mit dieser Liste aufweise!?!


    So langsam verstehe ich gar nichts mehr. Ich dachte ich hätte eine chronische, sich ohne Behandlung stetig verschlechternde Erkrankung, die der dauernden Lymphdrainage und Kompressionsversorgung bedarf?


    ?(

    Es gibt Neuigkeiten!


    Nachdem ich nochmal mit einer Vertretung des Gutachters telefoniert habe, welche mir auch nicht erklären konnte, wie er zu dieser Entscheidung kommt, hat die Dame mir versprochen nochmal mit ihm zu sprechen!
    Mein Sanitätshaus hat unabhängig davon am nächsten Tag nochmal direkt den Gutachter angerufen...und nach 20!!! Minuten Diskussion erreicht, dass ich nun eine Strumpfversorgung als EINZELFALLENTSCHEIDUNG bekomme. :cursing: Wahnsinn


    Aber immerhin, dieses Mal haben wir es geschafft! :thumbup: