Entlassmanagement nach stationärem Aufenthalt geregelt
Zur Überbrückung der Zeit zwischen Krankenhausaufenthalt und Weiterbehandlung können Krankenhausärzte künftig Leistungen wie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege für einen begrenzten Zeitraum verordnen. (js)