Fußlänge zu kurz gemessen => Reklamationsgrund ?

  • Hallo zusammen,



    Ich habe gerade meine beiden Paar neue Kompressionsstrümpfe nach Maß in KKl 2, rundgestrickt im Sanitätshaus abgeholt und eine Kopie der Maße mir wie immer geben lassen.

    Gleichzeitig holte ich die Strümpfe meiner Mutter ab (auch nach Maß) und ließ mir auch da die Kopie der Maße geben.

    Mir fiel auf, dass meine Fußlänge um 1,5 cm kürzer sein soll, als die meiner Mutter. Aber meine Mutter trägt eine kleinere Schuhgröße als ich, so dass es eher umgekehrt sein sollte.

    (Die Maße meiner Mutter hat eine andere Mitarbeiterin ausgemessen).


    Da mir meine vorigen Strümpfe in der Fußlänge bereits eher zu kurz als zu lang waren und sie nun nochmals um 1/2 cm kürzer ausgemessen wurden, habe ich zu Hause ganz genau und wiederholt an beiden Füßen nachgemessen.

    ich habe eine Fußlänge gemessen, die mind. 1 cm länger ist.

    Ja, ich würde die Strümpfe dann um 1,5 cm länger wählen, weil ich es nicht haben kann, wenn sie so auf die Fußzehenenden drücken - zumal ich derzeit noch eine Nagelpilzbehandlung habe und womöglich der Pilz durch die zu engen Strümpfe begünstigt wurde (?).


    Da diese Mitarbeiterin, die mir die Strümpfe ausgemessen hat, relativ "oberflächlich" auch bei den übrigen Maßen gemessen hat, wundere ich mich nicht, dass die Fußlänge jetzt noch kürzer als bisher ist. Hätte sie wenigstens die Fußlänge mit den Maßen bisher verglichen, vielleicht wäre das dann nicht passiert.


    Meine Frage:
    Ist es ein Reklamationsgrund, wenn die Fußlänge um 1 cm bis 1,5 cm zu kurz gemessen wurde?



    Gruß

    Gitte