Verordnung von Lymphdrainage und Bandagierung in 2017

  • Ich bekomme nun schon seid einigen Jahren 2 x die Woche MDL und Bandagierung beider Beine.
    Ich bin außerhalb des Regelfalls und hatte einen Langzeitverordung die bis zum 31.01.2017 läuft.
    Mein letztes Rezept ist zuende, mein Hausarzt sagt er darf nicht verordnen, da ich mit meiner Erkrankung Stadium II nicht in die Verordnungsfähigkeit falle, außerdem nimmt das PC Programm meinen Schlüssel nicht mehr an und das Budget sei überschritten.
    Da das Ausstellungsdatum des Rezeptes über die Abrechnungsfähigkeit entscheidet, dachte ich da meine Langzeitverordnung bis 31.01.2017 läuft ging das mit meinem Rezept in Ordnung. Die Kasse sagt: schicken Sie uns ein Rezept und wir bearbeiten Ihren Antrag auf Genehmigung weiter. Der Arzt sagt: Ich kann kein Rezept ohne neue Genehmigung ausstellen, weil das so nicht mehr geht.
    Jetzt habe ich eine Überweisung zum Phlebologen, der mich nun neu beurteilen soll, damit ich in Stadium III komme, denn ohne MDL und Bandage schwellen meine Beine in kürzester Frist so an das da die Kompression nichts hilft. Die trage ich übrigens täglich von früh bis spät, ohne ging gar nichts.
    Ist es korrekt, das der Heilmittelkatalog im März neu überarbeitet werden soll bezgl, des Stadiums?


    Was könnte man noch tun, gibt es sonst noch jemand der gleiche Probleme hat?
    Wie geht ihr mit dem Problem um?

  • Bezüglich der Stadieneinteilung gilt der gerade überarbeitete ICD 10 GM.
    Bezüglich Langfristige Heimittelbedarfe/Langfristverordnung und besondere Verordnungsbedarfe gab es Änderungen zum 1.1.17.
    Allerdings kann ich ohne weitere Angaben( Diagnose ...) zu Ihrem perönlichen Problem , und inwieweit es Sie betrifft , nicht sagen

  • Hallo Herr Dr. Martin,


    ich habe ein Lymph.-Lipödem schon seid mehreren Jahren. Ich war letztes Jahr in der Földiklinik das hat mir sehr geholfen und ich habe im März bei Ihnen einen Termin in der Ambulanz.
    Ich weiß, das jeder Patient differenziert betrachtet wird, aber die derzeitige Situation ist schon heftig. Mein Hausarzt der eigentlich das letzte Jahr alle Verordnungen ausgestellt hat, hat schlichtweg Angst er wird in Regress genommen. Ich kann das auch verstehen und mache diesem keinen Vorwurf. Jedoch die Diagnose ist bei mir Stadium II da beisst die Maus keinen Faden ab. Ich habe zwar auch eine Beurteilung mit Stadium II -III die schon ein paar Jahre alt ist, aber was nutzt das alles wenn Ärzte aus der Angst vor möglichen Forderungen keine Rezepte mehr ausstellen. Selbst die Langfristgenehmigungen sind so formuliert, dass im Einzelfall im Nachhinein noch die Zahlung verweigert werden kann. Hier fehlt eindeutig die Rechtssicherheit für den Arzt der verschreibt! Ich werde sehen wie sich meine Beine entwickeln, denn aus der Erfahrung herraus hat sich gezeigt das es ohne MDL und Bandage nicht geht. Es ist nur eine Frage der Zeit bis alles voll gelaufen ist.

  • Hallo!


    Ich habe genau das gleiche Problem. Hatte bisher MLD60/2x in der Woche außerhalb des Regelfalles.
    Jetzt bekomme ich von meiner Hausärztin nur noch MLD60/1x in der Woche als Erstverordnung? 6x.
    Meine Diagnose lautet Lymphödem der unteren Extremitäten Stadium II (LY2a).


    Im September war ich zum ersten Mal in der Földiklinik zur Entstauung.
    Bei nur 1x Lymphdrainage in der Woche, sehen meine Beine (trotz Kompressionsversorgung, die ich von morgens bis abends fleißig trage) bestimmt bald wieder aus, wie vorher!
    Abgesehen von den Schmerzen, die durch das pralle Gewebe verstärkt werden!

  • Eine Verordnung ausserhalb des Regelfalles bei Ly2a ist weiter möglich ( eben nicht " extrabudgetär)
    Direkt nach einer a.R. Verordnung von ML ohne 3 Monate " Pause " mit einer Erstverordnung zu beginnen ist auch nicht regelkonform

  • Völlig korrekt.
    Und vielleicht noch hinzugefügt: nicht regelkonform = nicht abrechnungsfähig für die behandelnde Praxis. Aber wie das zu reparieren ist wird die Praxis wissen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
    Ziegler Physiotherapie

  • Vielen Dank für die Antworten. Habe ich das richtig verstanden, dass mein Hausarzt also weiterhin genauso verordnen könnte (2x60 Min/Woche, außerhalb des Regelfalls), wie bisher? Ohne, dass er dafür in Regress genommen wird?


    Mit meiner Physiotherapeutin habe ich erst Anfang der Woche darüber gesprochen, dass 2x pro Woche MLD absolut nötig sind, um das Ergebnis zu halten oder sogar noch etwas zu verbessern.


    Würde eventuell ein Gerät zur AIK genehmigt werden, damit sich das Ganze nicht so stark verschlechtert? Allerdings ersetzt das Gerät wohl auch keine MLD, oder?


    Das zieht mich gerade ganz schön runter! Als ob irgendjemand von uns aus Spaß an der Freude zur MLD geht, um seine Zeit zu vergeuden! Also mir hilft die MLD!

  • Also meine Aussage war nur auf die Abrechnungsfähigkeit bezogen, nicht auf die Frequenz. Erstverordnung ohne 12 Wochen Pause zur Verordnung a.d. Regelfalles geht nicht.
    Zum Regress kann ich nichts sagen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
    Ziegler Physiotherapie

  • "a.R." Verordnungen sind z.Z. innerhalb der Regressgefahr ; AUSSER es sind Lymphödeme nach Krebserkrankungen ( Langfristige Heilmittelbedarfe) oder erbliche Lymphödeme oder LyÖd. Stadium 3
    (besondere Verordnungsbedarfe)

  • Vielen Dank für die Informationen.


    Also habe ich mit der Diagnose LY2a wohl keine Chance 2x wöchentlich MLD zu bekommen!
    Wirklich schön, wie sich unser Gesundheitssystem "verschlimmbessert"!


    Wenn es sich verschlechtert, bekomme ich dann wohl gar keine mehr.
    Da eine Umfangvermehrung wohl auch eine Gewichtszunahme nach sich ziehen würde.


    Wie sieht es bei meiner Diagnose mit AIK aus?
    Habe ich überhaupt eine Chance mit der Diagnose ein Gerät genehmigt zu bekommen???

  • Wenn ich das so lese, dann bin ich mir ziemlich sicher, das wir da keinen Erfolg haben werden mit weiterer Verordnung von MDL mit Bandage.
    Ja das ist der Sparfahrplan der Krankenkassen auf Kosten der Versicherten.
    Alles andere ist beschönigt, und wie Bummi schon so schrieb,
    wir machen das ja nicht zu unserem Vergnügen.
    Man wird dahingestellt, als ob man sich hier einen "Luxusurlaub" auf Kosten der Allgemeinheit erschleichen wolle. Dabei zahle ich meine sozialen Abgaben wie jeder oder viele andere auch.

  • Oh neee - das tut mir leid für dich.


    Aber fahr doch mal zu einem "Oberlymphspezialisten".
    Dort vorstellig wirst du sicherlich eine Verordnung bekommen und ein Schreiben wegen der Notwendigkeit an die Krankenkasse.
    Ich habe die Erfahrung gemacht das dann oftmals vieles leichter wird.

  • Was hier so geschrieben wird über Verordnungen die es gibt oder nicht verunsichert mich sehr.
    Danach gibt es keine Rezepte mehr für MLD wenn man nur Lymphödem Stadium 2 hat. Im Winter geh ich zweimal die Woche im Sommer dreimal die Woche zur MLD 60 Minuten Arme und 6oMinuten Beine und das gibt es nicht mehr?
    Versteh ich das richtig?????? ?(?(?(


    Gruss Wicki

    Einmal editiert, zuletzt von Wicki ()

  • Ich bekomme seit langen Zeiten jeweils Rezepte für je 30 Anwendungen.
    Wenn eines zu Ende ist, dann bekomme ich das nächste gleich anschließend.
    Und das seit Jahr und Tag.
    Ich habe noch niemals ein Dauerrezept bekommen.
    Meine Ärzte meinten, dieses ist die schnellere Lösung um an die Lymphdrainage zu kommen.


    Ich weiß nun nicht ob diese Lösung auch für Klasse II praktikabel ist.
    Ein Gespräch mit dem Arzt ist es wert.
    Allerdings bin ich schon viel schlimmer dran und träume nur von Kl. II

  • Leider sind die Verordnungsregeln nicht ganz einfach .... :(
    Wie Frau Kollegin Dr. Sprengel schrieb gibt es noch Verordnungen die letztlich nicht auf das Budget angerechnet werden.
    Hier hat sich sogar nicht soviel geändert ( Q 82 .0 ff und I89.02 , I 89.05 sind über die sog. besonderen Verordnungsbedarfe letztlich auch extrabudgetär).
    Die Änderung , auch in den Formulierungen, zusammen mit der Notwendigkeit jetzt Stadien des Lymphödems exakt zu kodieren hat auch zu Verwirrung geführt.
    Ein häufiges Missverständnis ,das jetzt "aufgefallen" sein könnte ist/war ,dass eine jede Verordnung ausserhalb des Regelfalles "ausserbudgetär " sei . Dies stimmte allerdings bis 31.12.16 nicht und ab 1.1.17 weiterhin nicht.
    Zur Faktenfeststellung gehört allerdings auch , dass häufiger eine Langfristverordnung / langfristiger Heilmittelelbedarfs- Verordnung möglich wäre , aber diese extrabudgetäre Lösung nicht genutzt wird

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Peter Martin

    Chefarzt Földiklinik i.R.
    Hinterzarten

    Földiklinik Tel. 07652-124-0

    https://www.foeldiklinik.de/

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  • Jetzt muss ich hier aber bitte auch mal nachhaken... Gilt das also auch bei Lipödem Stadium 2 mit Neigung zu Lipolymphödem??? Bisher habe ich hier rgelmäßig Rezepte bekommen für 1-2 Mal die Woche. Dieses Jahr nicht mehr, es sei denn es steht explizit in der Diagnose, dass es sich um eine Extreme Schwellneigung mit Lymphstau handelt... Mein Phlebologe sagt aber, das könne er nicht dauerhaft für Lipödem-Patienten weiter machen, hier könne man versuchen den Hausarzt mit ins Boot zu holen. Was genau streicht hier die Kasse? Und sagt die Kasse nicht laut Leistungskatalog, dass MLD + Kompression bei Lipödem angezeigt sind? Was kann man noch tun?