Patienteninfo Heilmittel

  • Vielen Dank für diese Info.


    Jedoch kann ich nicht erkennen, das sich etwas ändert.
    Man muss doch weiterhin einen Antrag bei der KK stellen, oder habe ich da was falsch verstanden?


    MfG Kapi

  • Hab mir mal die bei der Pressmitteilung verlinkte Patienteninformation heruntergeladen.
    Da steht u. a. drin:
    "Erkrankung auf einer Diagnoseliste? – Kein Antrag notwendig
    Die Heilmittel-Richtlinie enthält als Anlage 2 eine Diagnoseliste, die Erkrankungen aufführt, bei denen eine langfristige Heilmitteltherapie erforderlich werden kann. Steht Ihre Erkrankung auf dieser Liste, gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt; ein Antrag bei der Krankenkasse entfällt. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen erforderliche Heilmittel verordnen, solange sie medizinisch notwendig sind. Allerdings ist mindestens alle zwölf Wochen ein Arztbesuch zur medizinischen Kontrolle und eine erneute Heilmittelverordnung nötig."


    Ich habe mir schon vor Jahre eine Heilmiitel-Richtlinie gekauft und habe mich dort immer vor einer ärztlichen Verordnung schlau gemacht. Kostest knapp 20 Euro. Hab mal gegoogelt, die neue kriegt man z. B. hier:


    Dort kann man bei LY1, LY2 oder LY3 (Lymphdrainage) nachsehen unter "Vereinbarte Diagnosen für langfr. Heilmittelbedarf". Ich habe dann darauf geachtet, dass meinem Arzt bekannt ist, welche Diagnosen eine langfristige Verordnung möglich machen.


    Ergänzung:
    Hab gerade die Stelle gefunden, wo man sich den Text und die o. g. "Anlage 2" auch herunterladen kann ("Beschlusstext" anklicken zum Download):
    https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2590/
    Auf Seite 8 der Anlage 2 findet man die Erkankungen des Lymphsystems

    2 Mal editiert, zuletzt von Jadzia ()

  • Hallo Jadzia,


    Danke für die Info.


    Auf Seite 8 steht aber nur was von Lymphödem Stadium III (Elephantiasis) und Hereditäres Lymphödem. Was ist mit den Patienten die z.B. Stadium II haben?


    Weiss jemand was genau ein Hereditäres Lymphödem ist?



    LG Kapi

  • Hallo Kapi,


    hier noch mal was zur Unterscheidung zwischen primärem (hereditären) und sekundärem Lymphödem aus dem AWMF-Leitlinien, die bis 2014 gültig waren (neue gibt es noch nicht):


    "Dabei geht das primäre Lymphödem auf eine genetische Prädisposition (hereditär, sporadisch auftretende Mutation) zurück, die sich auch erst spät im Alter bemerkbar machen kann, da es im Laufe des Lebens zu einer Degeneration von Lymphgefäßen kommt.


    Das sekundäre Lymphödem kann als Folge verschiedener Erkrankungen, Verletzungen und Therapien entstehen."


    Nach meinem Verständnis fällt man unter die Diagnosekriterien von Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie, wenn man entweder


    - ein Lymphödem im Stadium III hat (egal ob primär oder sekundär)


    - ein sekundäres Lymphödem wegen einer OP aufgrund einer "bösartigen Neubildung"(also Krebs)
    hat - egal welches Stadium


    - ein primäres Lymphödem, das erblich ist, hat - auch egal welches Stadium


    Das heisst für mich, dass jemand mit Stadium I oder II darunter fallen würde, wenn es ein ein primäres hereditäres (erbliches) Lymphödem ist oder das Ödem aufgrund einer Krebs-OP entstanden ist. Und dann braucht es auch keinen Antrag bei der Krankenkasse. So interpretiere ich es jedenfalls.


    Wenn man keines dieser Kriterien erfüllt, aber ähnliche Schäden hat, geht es wohl nur so, dass der langfristige Heilmittelbedarf bei der Krankenkasse beantragt wird (s. Heilmittelrichtlinie):


    "(3) 1Bei schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können."


    Ich hoffe, das hilft - wenigstens beim Verständnis darüber, was eigentlich geregelt wurde.


    Viele Grüße
    Jadzia

    3 Mal editiert, zuletzt von Jadzia ()

  • Jadzia
    Danke :) für den Hinweis....ich lese da was von Lymphabflussstörung muss die dann nachgewiesen werden?


    Gruss Wicki

    Liebe Wicki,


    ich bin mir nicht sicher, ob überhaupt in diesem Zusammenhang ein Unterschied gemacht wird zwischen "Lymphabflusstörung" und einem bereits diagnostizieren "Lymphödem".


    Also, ich verstehe das so, dass ich eine Lymphabflussstörung habe, wenn mehr Lymphe anfällt, als mein Lymphsystem verarbeiten kann und deswegen ein Lymphödem entstehen würde (oder bereits entstanden ist), wenn man nix dagegen macht (oder gemacht hat).


    Viele Grüße
    Jadzia

    • Offizieller Beitrag

    Der Mensch stammt doch auch vom Affen ab. ;)

    wer möchte denn schon mit einem Tier verglichen werden?? stimmt



    aber das ist doch keine Abwertung, wer hat das Wort für den Befund erfunden ? X(

    und Elefanten sind tolle Tiere.

    das finde ich auch. :) und ein sehr ausgeprägtes Sozialverhalten. Mein Mann sagt immer zu mir Du hast ein Gedächtnis wie ein Elefant. Stimmt ich vergesse nichts.