Lipödem OP

  • Hallo,
    ich habe Lipödeme an beiden Armen und Beinen. Ich habe mich entschlossen, mich operieren zu lassen. Für die Antragstellung bei der Kasse und dem darauf ja sicherlich folgenden Rechtsstreit, suche ich einen Anwalt, der sich mit diesen Verfahren gut auskennt. Ich komme aus Solingen. Wäre schön, wenn ich nicht durch ganz Deutschland fahren muss. Kennt jemand einen fähigen Anwalt im Raum Solingen/Düsseldorf/Köln/Wuppertal? Wäre lieb, wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte.
    lg Martina ;)

  • Huhu,
    nein, ich möchte nicht vorher klagen. Aber ich würde mich gerne schon für die Antragstellung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse schlau machen. Habe eine Rechtsschutzversicherung und dann kann ich das schon im Vorfeld darüber laufen lassen. So hoffe ich zumindest. Und was ich so höre und lese, werden die Kosten ja sowieso nicht von der Kasse übernommen. Und dann würde ich auch weiter versuchen es durchzubekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Es sind meist "Einzelfallentscheidungen",da nicht im Leistungskatalog der KK, aus meiner Sicht würde ich sagen wenn Du gleich mit einem Anwalt anrückst. Hast Du evtl. schon gleich schlechtere Karten.


    Meistens beantragt der Arzt der die OP vornimmt die Kostenübernahme der KK .Das wäre wohl der bessere Weg.Oft wird auch der MDK eingeschaltet zur Vorstellung.

  • Okay. Das überleg mich mir nochmal. Vielleicht hast Du ja recht. Aber hättest Du denn vielleicht einen Tipp, wenn es dann ins Klageverfahren gehen sollte. Gibt es in meiner Umgebung Anwälte, die da vielleicht schon Erfahrung haben?

  • Nachdem der erste Prüfauftrag an das IQWiG / Verfahrensbeginn 20.5.14 war erfolgte Nov `15 die Stellungsnahmeeinholung der medizinischen Fachleute. Ich denke diese Stellungsnahme- Anfrage bei den Medizingeräte Herstellern, die betroffen sein könnten, ist " Vorgehenspflicht" und noch kein belastbarer Hinweis auf die Entscheidung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Peter Martin

    Chefarzt Földiklinik i.R.
    Hinterzarten

    Földiklinik Tel. 07652-124-0

    https://www.foeldiklinik.de/

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Martin ()

  • Ferner verweisen die Gerichte teilweise auf den GBA, da die KK eine Entscheidung hier abwarten und in Revision bis zur Entscheidung gehen, so zumindest jetzt in Bayern.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Frag deine Rechtsschutzversicherung ob sie die Anwaltskosten übernimmt. Meist greifen die erst wenn Klage vorm Gericht erhoben wird.Den Schriftverkehr vorher musste ich zB selber zahlen.Waren um die 800 €,diese Kosten werden bei erfolgreicher Klage von den Kassen meist zur Hälfte erstattet. (Bei mir geht es um abgelehnte WHOs und Fristüberschreitung).Da es bei den WHOs auch die Straffung der Beine dabei ist (inklusive Absaugung),hab ich das Geld hoffentlich gut angelegt.

  • Hallo,


    natürlich können Sie sich von Anfang an juristisch beraten lassen, ist würde Ihnen aber aus meiner Erfahrung v.a. empfehlen eine "gute medizinische" Vorarbeit zu leisten. was meine ich damit?
    - Diagnose muss wasserdicht sein, sollte von einem Experten bestätigt sein
    - Krankheitsverlauf sokllte gut dokumentiert sein
    - eine konsequente konservative Therapie (MLD, Kompression etc.) sollte über mind. 6 Monate, idealerweise unter Dokumentation von Umfänden, gewicht etc. durchgeführt sein
    - falls möglich und notwendig (bei begleitender Adipositas) sollte eine äruztlich begleitete Gewichtsreduktion versucht worden sein
    - ein Info-Gespräch beim Arzt, der die Liposuktion durchführen soll, sollte stattgefunden haben, ein Kostenvoranschlag sollte stehen
    - bei der Antragsstellung sollte Befundbericht, Verlaufsdoku und Kostenvoranschalg zu den zu erwartenden Kosten der Liposuktion eingereicht werden, idealerweise mit Fotos


    Mit all diesen Dingen gibt es dann mitunter noch immer Diskussionen, aber die CHancen stehen meist besser, als wenn es keine entsprechende Verlaufsdoku etc. gibt.


    Viel Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen,


    PD Dr. Stefanie Reich-Schupke
    Hautarztpraxis am Stadtpark, Bochum
    http://www.haut.nrw/

  • Hallo Frau Dr. Reich-Schlupke,
    gilt das oben genannte auch für Privat versicherte Patienten? Hier sind es ja in der Regel keine Einzelfall Entscheidungen sondern eher wirtschaftliche. Ich habe mich für eine OP entschieden und môchte diese nun bei meiner Kasse beantragen. Habe alles so wie oben angegeben in einem Schreiben verfasst. Haben Sie da schon mal Erfahrungen gemacht?
    LG