MLD Langfristverordnung

    • Offizieller Beitrag

    Ein Praxis Tipp von Stephen Ziegler http://www.praxis-ziegler-physiotherapie.de/


    Bei der Langfristverordnung handelt es sich um eine Verordnung außerhalb des Regelfalles (a.d.R.). Heißt also, es muss ein Regelfall durchlaufen werden. Die Krankenkassen haben sich darauf verständigt, das Verordnungen außerhalb des Regelfalles genehmigungspflichtig durch die Kasse sind. In der praktischen Anwendung verzichten aber viele Kassen auf das Genehmigungs-Verfahren. Kassen die nicht darauf verzichten können diese Genehmigung dann auch für einen längeren Zeitraum ausprechen, was dann zu einer Langzeitgenehmigung führt. An der "Länge" der Verordnung ändert dies allerdings nicht. Jede Verordnung a.d.R. kann so viele Anwendungen erhalten das sie für 12 Wochen reicht, dann muss man auf jeden Fall wieder zum Arzt. Soll also heißen 2x MLD die Woche, es könnte theoretisch 24 x MLD verschrieben werden.


    Erst-, Folgeverordnung; Verordnung außerhalb des Regelfalles


    Erstverordnung:
    Die erste Verordnung nach neuer Diagnose oder nach 12 Wochen Behandlungspause (hier gilt die Zeit vom letzten Behandlungstermin bis zum Ausstellungsdatum der nächsten Verordnung mit gleicher Diagnose).


    Folgeverordnung:
    Je nach Indikationsschlüssel/Behandlungsbedarf können auf die Erstverordnung verschieden viele Folgeverordnungen folgen:
    Ly1 (prognostisch kurzzeitiger Behandlungsbedarf): eine Folgeverordnung (insgesamt 2x6 Behandlungen)
    Ly2 (prognostisch länger andauernder Behandlungsbedarf): 4 Folgeverordnungen (insgesamt 5x6 Behandlungen)
    Ly3 (chron. Lymphabflussstörung bei bösartigen Erkrankungen): 4 Folgeverordnungen (insgesamt 5x10 Behandlungen)


    Nach dem ausschöpfen aller Folgeverordnungen, bzw. aller Behandlungen, ist der Regelfall erschöpft. Alle weiteren Verordnungen, bei selber Diagnose und ohne Unterbrechung von 12 Wochen (s.o.) sind:


    Verordnung außerhalb des Regelfalles:
    Muss u.U. von der Krankenkasse genehmigt werden, die Menge der Behandlungen kann so weit erhöht werden das sie 12 Wochen reicht. (Näheres hierzu siehe Langzeitverordnung )


    Hier im LymphNetzwerk finden Sie alle Infos zu diesem Thema

    Heilmittelversorgung