Patientenrechte

    • Offizieller Beitrag

    Das Patientenrechtegesetz: Hinweise für Patienten


    Welche Rechte habe ich als Patient? Der Gesetzgeber hat diese Frage mit dem Patientenrechtegesetz beantwortet. Es fasst die Rechtsprechung zusammen, die vorher auf vielen unterschiedlichen Gesetzen und Urteilen beruhte.
    Das Patientenrechtegesetz
    Informationspflicht des Arztes, Dokumentation der Behandlung, Einsicht in die Patientenakte – diese und weitere wichtige Aspekte der Patientenversorgung regelt das Patientenrechtegesetz (PatRG). Seit seinem Inkrafttreten am 26. Februar 2013 bildet es die rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen einem Patienten und seinem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten.
    Pflicht zur Information und Aufklärung
    Das Gesetz schreibt beispielsweise vor, dass Sie als Patient zu Beginn und während der Behandlung „in verständlicher Weise“ über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie informiert werden müssen. Auch die Aufklärung – etwa über Art, Umfang und Risiken einer Behandlung – muss für Sie als Patient „verständlich“ sein. Einem medizinischen Eingriff müssen Sie immer erst zustimmen. Dabei können Sie Ihre Einwilligung „jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen“.
    Fragen und Antworten zur Patientenakte
    Gerade die Patientenakte wirft immer wieder Fragen auf. So dürfen Patienten beispielsweise „unverzüglich“ Einsicht in ihre „vollständige“ Patientenakte verlangen. Sie sind dabei aber nach wie vor an Sprechzeiten gebunden. Auch haben Sie als Patient kein Recht darauf, die Original-Dokumentation des Arztes mitzunehmen. Ein weiterer Aspekt, der für Irritationen sorgen kann, sind „elektronische Abschriften von der Patientenakte“. Sie können solche Abschriften als Patient verlangen, sind allerdings auch dazu verpflichtet, dem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten die Kosten zu erstatten, die für Ausdrucke oder Kopien entstehen.
    Informations- und Beratungsangebote
    Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit informieren auf ihren Internetseiten ausführlich über die Patientenrechte und das Patientenrechtegesetz. Sollten Sie zu diesem Thema einen Rat suchen oder Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (PUD) wenden.


    Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung