Reha abgelehnt - nicht Rehabilationsfähig

  • Hallo,


    zunächst möchte ich die Diagnosen aufzählen, erläutern und dann meine Fragen stellen:


    Oktober 2014 (erstbehandelndes Krankenhaus):
    4 Etagen Thrombose rechts
    3 Etagen Thrombose links
    Infarktpneumonie rechter Oberlappen


    Dezember 2014 ( Uni Klinik, Hämatologe) :
    wie zuvor. Zusätzlich
    Heterozygote Faktor V Leiden Mutation



    Februar 2015 ( Uni Klinik, Angeologie):
    Postthrombotisches Syndrom beidseits
    Rechts Nachweis von thrombotischen Material


    Fachärztliches Attest ( FA für physikalische und rehabilative Medizin) Feburar 2015:
    Postthrombotisches Syndrom ohne Ulzeration
    Thrombose Becken Bein re.
    Sekundäres Lymphödem re. Bein


    Durch den FA wurde eine Reha für die Földklinik beantragt.


    Die stationäre Reha wurde durch den FA u.a. damit begründet, dass eine ambulante, komplexe physikalische Entstauungstherapie an meinem Wohnort nicht möglich sei.


    Diese wurde durch den MdK mit folgenden Begründungen abgelehnt:


    1. Es liegen keine medizinischen Gründe für eine stationäre Reha vor.
    2. Aufgrund der antragsrelevanten Diagnosen liegt keine Rehabilationsfähigkeit vor.


    Der beratende Arzt empfiehlt die weitere fachärztliche Mitbetreuung und ggf. ab 9/2015 die ambulante Lymphdrainage, entsprechend sonographischen Befund, sowie Rücksprache mit dem Gefäßchirurgen.


    Hierzu folgende Erklärungen:


    Ich wurde im September 2014 mit zunächst Verdacht auf Venenentzündung ambulant zur Abklärung ins Krankenhaus überwiesen. Dort wurde dann eine frische 4 Etagen Thrombose diagnostiziert. Im Laufe der weiteren, stationären Behandlung wurde eine - alte - 3 Etagen Thrombose links sowie diverse Thromben im rechten Lungenflügel sowie eine akute Lungenentzündung festgestellt.


    Irgendwelche Beschwerden hinsichtlich der Thrombosen hatte ich nie. Eine möglicherweise vor ca. 2 Jahren durchgemachte Lungenembolie wurde dann mit einem festgestelltes obstruktives Schlafapnoesyndorm erklärt. Nach heutigem Behandlungsstand ist die durchgemachte Episode sowohl mit dem Schlafapnoesyndrom als auch einer Lungenembolie erklärbar.


    Gegen den Bescheid der GKV habe ich zunächst Rechtsmittel eingelegt.


    Welches weitere Vorgehen wird mir vorgeschlagen?
    Liegt wirklich keine Rehabilationsfähigkeit vor?


    Danke für Infos und ein frohes Osterfest


    wünscht Carlo

  • Hallo,


    Im Moment wird fast alles abgelehnt, da hilft nur extrem hartnäckig dran bleiben. Evtl. Hilft der behandelnde Arzt weiter, oder einfach den Vorschlag machen, dass man auch bereit ist sich bei einem medizinischen Gutachter (natürlich auf deren kosten) vorzustellen. Ist eine absolute Frechheit, wie darauf spekuliert wird, dass die Beantragenden die Ablehnung hin nehmen.


    LG


    Butterfly

  • Hallo,


    wollte mich mal wieder melden und den aktuellen Sachstand mitteilen:


    Hatte zwischenzeitlich einen ambulanten Termin in einer Fachklinik. Dort wurde mir die Reha-Fähigkeit und Reha-Notwendigkeit bestätigt. Gleichzeitig wurden mir bis zur stationären Aufnahme wöchentliche Lymphdrainagen verordnet.


    Den MdK konfrontierte ich mir dem Arztbrief der Klinik sowie einer Kopie der Verordnung.


    Der MdK lehnte weiter den Reha-Antrag ab, empfahl jedoch die zuvor wegen der Gefahr einer erneuten Lungenembolie abgelehnten Lymphdrainagen, von den verordneten 1-2 pro Woche auf 4 pro Woche zu erhöhen.


    Gleichzeitig konnte ich über die GKV erfahren, dass der Gutachter Facharzt der Chirurgie ist.


    Anlässlich einer Kontrolluntersuchung in der Uni-Klinik München wurde ebenfalls eine stationäre Aufnahme empfohlen. Der Leiter der Angiologie meinte, dass ihm die Erkenntnisse des Gutachters "zumindest medizinisch neu" seien.


    Den MdK wiederum damit konfrontiert.


    Neue Empfehlung des Gutachters: Ich solle in ein Heilbad gehen und die Lymphdrainagen ambulant vornehmen lassen. Diese Kosten würde man übernehmen.


    Am 16.09.2015 hatte ich einen neuen, ambulanten Termin in einer Fachklinik. Auch dort wurde eine stationäre Behandlung empfohlen. ich wollte die Sache sicher für eine Klage machen.


    Zwischenzeitlich erhielt ich von der PRIVATEN Zusatz KV die Kostenzusage ( Chefarzt, EZ ) für die Földiklinik.


    Anlässlich eines Gesprächs in der Rechtsantragsstelle bei einem Sozialgericht erkundigte ich mich nach der Verfahrensdauer in einem derartigen Fall.


    Der Rechtspfleger regte an, die Kosten, die die GKV zu übernehmen hat vorzufinanzieren und dann bei der GKV zu regressieren. Zuerst die GKV zu verklagen würde bis zur Entscheidung mehr oder wenig ewig dauern. Solange möchte ich aber nicht warten.


    Das werde also vorfinanzieren..


    Heute sende ich ein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der GKV, in dem ich u.a. anführe, dass der Ablauf sicher nicht im Sinne der GKV und reif für die Presse sei.


    Ich konnte es mir nicht verkneifen etwas auf die Fähigkeiten des Gutachters - Chirurgie - einzugehen. So empfahl er auch, dass ich zu einem Gefäßchirurgen gehen soll.


    Gruß Carlo